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Die Rechtsanwälte Kotz aus Siegen betreiben ein Mietrechtsforum im Internet, in dem alle Fragen rund ums Thema Mietrecht diskutiert werden können.
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rechtsanwalt mietrecht forum fachanwalt siegen
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Hinzugefügt am 17.09.2010 - 01:08:06 vom
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Hallo, meine Mutter 88-jährig lebt seit 12 Jahren mittels Mietvertrages in einer bescheidenen 35 qm Bungalow-Wohnung eines AWO Pflege- und Seniorenzentrums, aber weder zur Pflege noch direktes betreutes Wohnen. Sie hat Pflegestufe 1. Die Rente beträgt ca. 671, euro, Die Miete incl. Verpflegungspauschale mittlerweile ca. 500,- Euro, da sie am Frühstück und Mittagstisch teilnimmt.
Die Heizkosten/Strom-und Wasserabrechnung sowie andere Nebenkosten verliefen immer in geringer Höhe plus-Minus 25,- bis 50,- Euro..
In 2009 wurde das AWO -Objekt an eine Immobilienfirma verkauft, und von dort die Räumlichkeiten gepachtet..Gleichzeitig wurde ein Trakt für Demenzkranke neugebaut und die restlichen Wohnungen und Bungalows renoviert und mit neuer Wärmedämmung versehen...aber keine Heizungskörper neu installiert..
Zu erwähnen ist auch noch, dass danach der Heizkörper ausfiel und erst nach insgesamt 3 Wochen erneuert werden konnte. Im Eingangsbereich/Vorraum durch Feuchtigkeit sich zusätzlich der Estrich Fußboden gehoben und eine Ausbeulung auf dem PVC Boden hervorgerufen, der aufgrund der Bewegungseinschränkung meiner Mutter eine Sturzgefahr in die Wohnung oder auf dem Weg in die Toilette darstellt. Nach einer ersten Estrich-Reparatur hat sich die Beule wieder gebildet und ist zur Zeit noch unrepariert.
Gleichzeitig haben wir -im Dezember 2011- wie die anderen Mieter auch - eine jährliche Kostenabrechnung erhalten.. mit einer Nachzahlungsforderung von 400,- Euro. Alle Mieter haben eine entsprechende drastische Nachzahlungabrechnung erhalten.
Aufgrund einer Reklamation aller Mieter wurde von der AWO Leitung ein Schreiben entworfen dass die Abrechnungshöhe als Rechtens erklärte. Die allgemeine Betriebskostenverordnung BetrKV wurde beigefügt- Die Begründung liegt zum einen darin dass die Vorauszahlungspauschale von 2,53 pro qm in der Vergangenheit zu niedrig angesetzt sei, gegenüber real zu erhebenden 3,84 - Ausserdem seien in der Vergangenheit bestimmte für die Umlage zulässige Betriebskostenfaktoren wie Grundsteuer bzw. Sach-und Haftpflichtversicherungen nicht einbezogen worden.. Die vorgenannten Gründe und qm Kostendifferenz würde sich daher auch auf die noch zu erstellende Abrechnung für 2011 auswirken..
Frage 1: Gibt es einen berechtigten Grund/Argument gegen diese 'wirklich aus dem Rahmen fallende Abrechnung vorzugehen.. In dem ersten Abrechnungs-Schreiben 2010 wurde in keiner Weise zu der Rechnungshöhe Stellung bezogen.. zumal die Mieter auch für 2011 ohne Kommentar solch eine Abrechnung erhalten hätten. Wäre es nicht zu der Reklamation der Mieter gekommen, dann wäre es auch nie zu einem Anhebungsvorschlag der Einrichtung gekommen. Jetzt erst heisst es: sie können natürlich die bisherige Pauschale anheben lassen um einer hohen Nachzahlungsforderung entgegenzuwirken.
Und hätte man nicht zum Zeitpunkt der betragsmässigen Betriebskosten Erkenntnisse in Verbindung mit der zu erwartenden Nachforderung die Alten Leute und langjährigen Heimbewohner schon mal 'vorankündigen müssen?'
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10.01.2012 - 20:15:13
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http://www.meinmietrecht.de/Forum/Gehe-zu/253
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Hallo,
bei der diesjährigen Heizungs- und Warmwasserabrechnung 2010/2011 (techem) ist mir aufgefallen, dass der Verbrauch angeblich ca. doppelt so hoch sein soll wie in den Jahren davor (also völlig a-typisch). Der Zähler wurde von mir selbst immer abgelesen. Die Zahlen vom Anfang und Ende der Periode stimmen überein. Der Zähler wurde ca. vor einem halben Jahr turnungsmäßig getauscht. Mein Fehler war jedoch, dass ich es verpasst habe den Zähler damals vor dem Ausbau selbst abuzlesen.
Ein Monteur war nun im Haus und hat den Verbrauch gemessen und geprüft ob etwa die Leitung verstopft ist. Es sei alles ok. Er vermute, dass es sein könne, dass sich ein sog. Strudel bilden würde, der bei uns den Verbrauch zählen würde obwol ein anderer Mieter den Hahn geöffnet hat ? ? ?
Ich selbst lese den Verbrauch nun regelmäßig ab, habe jedoch bis jetzt keine Unregelmäßigkeiten festgestellt.
Was kann man (jetzt noch im Nachhinein) machen ?
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24.11.2011 - 17:28:05
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http://www.meinmietrecht.de/Forum/Gehe-zu/250
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Meinem Mieter habe ich mit der rechtlichen 9 monatigen Kuendigungsfrist gekuendigt. Es wurde vom Mieter schriftlich entgegengenommen und die Kuendigung bestaetigt. Jetzt schickt er seinerseits ein Kuendigungsschreiben mit 3 monatiger Frist und waehnt sich im Recht.
Ist dem so?
Wann und von wem wird der Uebergabetermin festgelegt?
Was muss dann der Mieter reparieren? Der Mietvertrag hat nichts expliziet vermerkt. Was gilt fuer den zugehoerigen Gartenanteil?
Danke
Max Gress
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18.11.2011 - 19:02:09
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http://www.meinmietrecht.de/Forum/Gehe-zu/249
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Guten Abend,meine Mitbewohnerin und ich wollten uns einen Hund anschaffen. Im Mietvertrag steht, dass Tiere nach Absprache erlaubt sind. Ich habe dann meinen Vermieter gefragt und er verneinte die Erlaubnis. Ich fühle mich ungerecht behandelt, da andere Bewohner hier im Hause Hunde und Katzen besitzen. Muss ich die Verneinung meines Vermieters akzeptieren oder kann ich rechtlich dagegen vorgehen?
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10.11.2011 - 23:48:10
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http://www.meinmietrecht.de/Forum/Gehe-zu/248
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Hallo,
in der neuen Wohnung gibt es keine zentrale Warmwaaserversorgung. Im Bad erfolgt die Warmwasserzubereitung durch einen installierten Durchlauferhitzer. In der Küche ist aber nur der blanke Wasseranschluss in der Wand. Muss der Vermieter für ein Gerät zur Warmwasserzubereitung (Kochendwassergerät oder Untertischgerät) sorgen oder muss ich als Mieter ein Gerät kaufen u. installieren?
Gruß
schnuwe
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26.09.2011 - 11:41:31
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http://www.meinmietrecht.de/Forum/Gehe-zu/246
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Hallo zusammen,
in meinem Mietverhältnis gibt es mehrere Probleme mit meinem Vermieter der mit mir im gleich Haus wohnt.
1. Mehrmalige Abmahnung durch den Vermieter wegen engebl. Ruhestörung.- Am Tag durch Musik, am Abend durch Musik, gegen Mitternacht durch verlassen des Hauses in "Stöckelschuhen", generell in der Nacht durch zu laute Unterhaltungen bzw. zu lautes Lachen usw.
2. Mehrwöchige große Baustelle vor unserem Haus, durch die ich weder meine Garage erreichen noch nachn 6uhr Morgens schlafen kann. Ich habe hier Mietminderung vom Vermieter gefordert. Dieser lehnt ab. kann ich die Miete einbehalten?
3. in der Jahresnebenkostenabrechnung habe ich einen Punkt "Gartenpflege = 60€" gefunden der nicht ausdrücklicher Bestandteil der Miete ist. Mein Vermieter hat diese 60€ einfach einbehalten bei der Jahresnebenkostenabrechnung. Darf er das?
-> Ausziehen werde ich sowieso zeitnah, jedoch möchte ich auch zu meinem Recht kommen wenn man mich schon so traktiert!
Danke vorab!
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26.09.2011 - 10:24:42
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http://www.meinmietrecht.de/Forum/Gehe-zu/245
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Hallo!
Ich habe einen, für meine Begriffe sehr schwierigen Fall, in dem ich mir von Ihnen Hilfe erhoffe. Sowohl ich als Mieter, als auch mein Vermieter scheinen einige Versäumnisse gemacht zu haben, sodass ich nicht weiß, welche Rechte ich denn noch habe und wie ich sie durchsetzen kann. Ich beschreibe meinen Fall so ausführlich wie möglich.
Zum 01.01.2010 bin ich in eine Wohngemeinschaft eingezogen. Damals habe ich eine Kaution in Höhe von 300 Euro hinterlassen, die von der Verwaltungsagentur gewinnbringend angelegt wurde. Zwecks Wohnungsübergabe(bzw. Zimmer) wurde mir am 04.01.2010 mitgeteilt, dass die Agentur sich wegen eines Termines bei mir melden würde. So zog ich also ohne eine Wohnungsübergabe in eine Wohnung ein, deren Zustand nichtmal eine Kautionszahlung rechtfertigte. Beim Einzug bin ich mit Zeugen die Wohnung begangen und habe Fotos von den Mietmängel gemacht, sie allerdings nicht beim Vermieter bzw. der Agentur gemeldet.
Zum 01.03.2011 schied ich aus diesem Mietverhältnis aus, indem ich einen Nachmieter stellte. Der übernahm die Wohnung bzw. das Zimmer im selben Zustand, in der ich sie 1 Jahr zuvor bezogen hatte. Diese Übernahme fand ohne meine Person statt und wurde durch meine damaligen Mitbewohner durchgeführt. Auch zum Auszug fand keine Wohnungsübergabe statt. Die Agentur hat bei mir keine Mietmängel geltend gemacht. Zumindest hat sie mich schriftlich über nichts informiert. Vor wenigen Wochen bat ich dann um die pünktliche Rückzahlung der Kaution auf mein Konto und um eine Bestätigung des Erhalts der Nachricht. Die Agentur meldete sich daraufhin nicht bei mir.
Zum 01.09.2011 wäre nun die Rückzahlung fällig gewesen. Ich dachte zumindest, dass ich das Geld wiederkriegen müsste, da ich ja nicht über Mietmängel informiert wurde und demnach auch keine Zeit hatte, diese zu beseitigen.
Der Blick auf meinen Kontostand bestätigte meine Vermutung, dass die Agentur mir mein Geld nicht zurückgezahlt hat.
Bin ich fehlinformiert, oder müssten sie das tun? Welche Handhabe besitze ich als ehemaliger Mieter? Ich bin noch Studentin, daher finanziell nicht in der Lage eine Klage (geht es nicht auch unkomplizierter) zu finanzieren bzw. einen Anwalt zu konsultieren. Auch der Mieterschutzbund liegt über meinen finanziellen Mitteln.
Ich hoffe daher, dass Sie mir vielleicht einen Tipp geben könnten, wie ich mit dieser Situation umgehen soll.
Vielen Dank!
Lilith
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01.09.2011 - 19:11:55
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http://www.meinmietrecht.de/Forum/Gehe-zu/243
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Mich würde es interessieren ob es Rechtens ist das jemand mein jetziger Vermieter Anruft oder an Schreibt und sich Infos über mich holt. Die ganzen Fragen wie groß meine jetige Wohnung ist und wielange ich da drin wohne warum ich den Auziehen möchte aus meiner Wohnung die jetzt habe. Und dann noch Adresse und Telefon nummer meines jetzigen Vermieters langsam geht mir das alles zuweit... Noch Personalausweiß als Kopie beilegen ist das alles rechtens diese Fragen für eine Wohnungsbewerbung oder ist das er freiwillige Angaben die machne kann wenn ich das möchte.
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21.07.2011 - 15:47:15
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http://www.meinmietrecht.de/Forum/Gehe-zu/241
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